Кредитные институты Германии
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Kreditgewдhrung. Die Kreditinstitute mьssen ihren Einlegern Zinsen zahlen, sie mьssen aber auch die Kosten ihres Geschдftsbetriebes decken, und sie
wollen in der Regel auch Gewinn erzielen. Das zwingt sie dazu, die
hereingenommenen Einlagen auszuleihen. Sie gewдhren Kredite an die
Wirtschaft und erfьllen damit eine bedeutende volkswirtschaftliche Aufgabe.
Sie leiten die Kredite an die Stellen der Wirtschaft, an denen sie am
nцtigsten gebraucht werden. Der Kreditnehmer kann mit ihrer Hilfe mehr
Waren einkaufen, neue Maschinen anschaffen und mehr Gьter auf den Markt
bringen.Bei der Geldannahme und -abgabe erfьllen die Kreditinstitute drei
Funktionen:
• Ballungsfunktion- Sammlung von kleinen und groЯen Einlagen.Ausgabe auch
in Form von groЯen Krediten.
• Vertrauensfunktion- Das Vertrauen der Geldgeber in die Kreditinstitute
ist Voraussetzung fьr die Wahrnehmung der Ballungsfunktion.
• Fristenverlдngerungsfunktion-Rьckzahlungsfristen von Einlagen und
Krediten stimmen hдufig nicht ьberein, weil Kreditinstitute Kredite lдnger
ausleihen, als die Einlagedauer betrдgt.
Wertpapierverkehr. Die moderne Wirtschaft hat spezielle Formen der
Kapitalbeschaffung entwickelt. Die GroЯunternehmen der Industrie benцtigen
z.B. groЯe Kapitalien. Man versucht deshalb, durch Ausgabe von Wertpapieren
eine Vielzahl von Kapitalgebern heranzuziehen. Bei der Neuausgabe
(Emission) von Wertpapieren, beim Handel von im Umlauf befindlichen
Wertpapieren und bei ihrer Aufbewahrung und Verwaltung werden die
Kreditinstitute eingeschaltet.
2.3 Arten der Kreditinstitute
GroЯbanken
Zu den GroЯbanken gehцren die Deutsche Bank AG, die Dresdner Bank AG und
die Commerzbank AG. Sie werden auch als Filialinstitute bezeichnet, da sie
innerhalb des Bundesgebietes ein weitverzweigtes Netz von Filialen
unterhalten.
Die GroЯbanken werden, wie schon aus der Firmierung hervorgeht, in der
Rechtsform derAktiengesellschaft betrieben. Sie entwickelten sich mit der
zunehmenden Industrialisierung und dem einhergehenden Anwachsen des
Kapitalbedarfs aus einer Vielzahl kleiner Banken. Die Rechtsform der AG
ermцglicht es ihnen, durch Ausgabe von Aktien die fьr den Umfang der
Geschдfte und die zur Deckung des Kapitalbedarfs der GroЯwirtschaft
erforderlichen Mittel zu beschaffen. Sie betreiben alle Bankgeschдfte.
Privatbankierfirmen
Zu den Privatbankiers rechnen alle Kreditinstitute, die von
Einzelkaufleuten oder Personengesellschaften gefьhrtwerden. Sie betreiben
alle Bankgeschдfte. Oftmals liegt der Schwerpunkt auf besonderen
Geschдften, z.B. im AuЯenhandel, im Wertpapiergeschдft, in der
Vermцgensverwaltung oder in der Finanzierung bestimmter Wirtschaftszweige.
Sparkassen
Grundlage der Geschдftstдtigkeit der Sparkassen sind die Sparkassengesetze
der Bundeslдnder und die Sparkassensatzungen (Grundlage; Mustersatzungen).
Im Vordergrund steht nach wie vor die Fцrderung und Pflege des Sparens
(Sparerziehung, Kleinsparen: Schulsparen, Vereinssparen u.a.). Bei der
Kreditgewдhrung sollen die Bedьrfnisse der цrtlichen Wirtschaft besondere
Berьcksichtigung finden, insbesondere durch die Bereitstellung von Krediten
an den Mittelstand und an wirtschaftlich schwдchere Bevцlkerungskreise.
Im ьbrigen werden alle Bankgeschдfte betrieben, die die Satzungen zulassen.
Nicht in der Satzung aufgefьhrte Geschдfte sind untersagt. Besondere
Anlagevorschriften tragen dem Gedanken der Sicherheit Rechnung (z.B. eigene
Beteiligungen sind untersagt oder nur begrenzt gestattet).
Gepflegt wird auch der Realkredit, ein langfristiger Darlehenskredit, der
durch Pfandrechte an Grundstьcken gesichert ist, und der Kommunalkredit.
Sparkassen sind цffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Ausnahme der noch
bestehenden freien Sparkassen (z.B. Hamburger Sparkasse von 1827),
Kommunale Sparkassen entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts. Ihre Tдtigkeit
erstreckte sich vornehmlich auf die Fцrderung des Spargedankens. Die Trдger
- die Kommunen - gewдhrleisten mit ihrer Haftung (Gewдhrtrдgerhaftung) die
sichere Anlage von Spargeldern.
Genossenschaftsbanken
Die Genossenschaftsbanken oder Kreditgenossenschaften sind
Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, die sich das Ziel gesetzt haben, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fцrdern. Sie treten
gewцhnlich unter dem Namen „Volksbank" „Raiffeisenbank" oder „Spar- und
Darlehenskasse" auf. Ihre Rechtsform ist die der eingetragenen
Genossenschaft (eG).
Die lдndlichen Kreditgenossenschaften haben einen geschдftlichen
Schwerpunkt in der Versorgung lдndlicher Betriebe mit Krediten aller Art
und mit sonstigen Bankleistungen
Realkreditinstitute
Realkreditinstitute werden als private (in der Form einer
Aktiengesellschaft) oder als цffentlich-rechtliche Kreditinstitute
betrieben.
Ihre Geschдftstдtigkeit ist auf das langfristige Kreditgeschдft festgelegt.
Die Kredite werden als Hypothekendarlehen und Kommunaldarlehen gewдhrt. Die
Mittel zur Kreditgewдhrung beschaffen sich die Realkreditinstitute durch
die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen. Sie dьrfen darьber
hinaus weitere risikolose Geschдfte abschlieЯen. Ausgenommen von der
Beschrдnkung auf das langfristige Kreditgeschдft sind lediglich einige
gemischte Hypothekenbanken (z.B. die Bayerische Hypotheken- und
Wechselbank), die bei Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes bereits
bestanden. Ihnen ist auch das kurzfristige Kreditgeschдft erlaubt.
Zentralkreditinstitute
Die Girozentralen bezeichnet man als die Zentralbanken der цffentlich-
rechtlichen Sparkassen.
In der Bundesrepublik bestehen z.Z. 12 regionale „Stamm"-Girozentralen mit
16 von ihnen abhдngigen „Bezirks"-Girozentralen und Zweigstellen.
Das Zentralinstitut der regionalen Girozentralen ist die Deutsche
Girozentrale - Deutsche Kommunalbank, Frankfurt am Main.
Die Girozentralen sind Anstalten des цffentlichen Rechts und unterliegen
der Aufsicht des Staates.
Genossenschaftliche Zentralbanken. Als Spitzeninstitute der
Genossenschaftsbanken fьngieren die genossenschaftlichen Zentralbanken. Sie
werden in der Rechtsform der AG betrieben (Ausnahme; Westdeutsche
Genossenschafts-Zentralbank eG).
Ihre Aufgaben sind u.a.;
•.Geldausgleich zwischen den angeschlossenen Genossenschaftsbanken,
•.Kreditgewдhrung an die Mitglieder,
•.Vermittlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr,
• Durchfьhrung von Dienstleistungsgeschдften im Effekten- u.
AuЯenhandelsverkehr,
• Mindestreservehaltung fьr einen Teil der Mitgliedsgenossenschaften.
Das Spitzeninstitut des gesamten Genossenschaftsbereichs ist die Deutsche
Genossenschaftsbank
Sonstige Kreditinstitute
DieTeilzahlungsbanken sind private Kreditinstitute. Sie widmen sich in
erster Linie dem Konsumentenkredit.
Die Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) kцnnen als GmbH
oder AG gefьhrtwerden. In Deutschland ist ausschlieЯlich die Form der GmbH
ьblich. Sie bieten durch Ausgabe von Investment-Anteilen die Mцglichkeit, auch kleinere Sparbetrдge in Form von Wertpapieren anzulegen.
Daneben gibt es noch eine Vielzahl anderer Banken ,die z.B. als Hausbanken
eines bestimmten Wirtschaftsunternehmens (Grundig Bank GmbH) arbeiten oder
bestimmten Bevцlkerungsgruppen (Beamtenbank) dienen. Zu erwдhnen sind auch
jene Kreditinstitute, die sich spezielle Aufgaben gestellt haben:
• Industriekreditbank AG (Dьsseldorf). Versorgung kleiner und mittlerer
Unternehmen mit mittel- und langfristigen Investitionskrediten.
• Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (Frankfurt). Durchfьhrung mittel- und langfristiger Exportfinanzierungen.
• Privatdiskont AG (Frankfurt). An- und Verkauf von Privatdiskonten
(Bankakzepte, die der Finanzierung von Import-, Export- und
Transitgeschдften dienen).
• Kreditanstalt fьr Wiederaufbau (Frankfurt). Bereitstellung von mittel- und langfristigen Investitionskrediten (ursprьnglich) fьr den
Wiederaufbau der Wirtschaft, fьr den Export und fьr Kredite im Rahmen der
Entwicklungshilfe.
• Die Deutsche Ausglelchsbank (Bonn) ist ein staatliches Fцrderinstitut
(Anstalt des цffentlichen Rechts). Die Bank finanziert MaЯnahmen des
Bundes: l. im wirtschaftsfцrdernden Bereich, insbesondere fьr den gewerblichen Mittelstand und die Freien Berufe (u.a.
Existenzgrьndungsfцrderung), 2. im sozialen Bereich, 3. im Bereich des
Umweltschutzes (u.a. Abfallwirtschaftsprogramm), 4. zur wirtschaftlichen
Eingliederung und Fцrderung der durch den zweiten Weltkrieg und seine
Folgen betroffenen Personen sowie heimatloser Auslдnder und auslдndischer
Flьchtlinge; die Bank wird ferner tдtig im Rahmen des Lastenausgleichs.
• Dentscher Kassenverein AG, Frankfurt. Durchfьhrung der Sammelverwahrung von Wertpapieren und des Effektengiroverkehrs (WSB -
Wertpapiersammeibank). Kunden sind lediglich Kreditinstitute.
Niederlassungen des Deutschen Kassenvereins sind in Mьnchen, Berlin,
Hamburg, Stuttgart und Dьsseldorf.
• Dentsche Bau- und Bodenbank AG (Frankfurt). Weiterleitung цffentlicher
Mittel an die Bauwirtschaft.
• Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG (Frankfurt). Hausbank der Bundesbahn
(Frachtenstundung).
3 Das Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) kann man als das „Grundgesetz" des Kreditwesens bezeichnen (Gesetz ьber das Kreditwesen vom 10. Juli 1961).
3.1 Die grundsдtzlichen Ziele des KWG sind:
• Erhaltung der Funktionsfдhigkeit und der allgemeinen Ordnung des deutschen Kreditwesens,
• Schutz der Glдubiger von Kreditinstituten vor Vermцgensverlusten.
Die Bezeichnungen „Bank", „Bankier", „Volksbank", „Sparkasse" dьrfen nur
unter bestimmten Voraussetzungen in eine Firma aufgenommen oder als Zusatz
zu einer Firma verwendet werden. Sie sind den Kreditinstituten vorbehalten, die von der Bankenaufsicht die Erlaubnis zur Geschдftsfьhrung besitzen. Die
Bezeichnung „Volksbank" dьrfen nur Kreditinstitute neu aufnehmen, die die
Rechtsform einereingetragenen Genossenschaft (eG) haben und einem
Prьfungsverband angehцren. Dasselbe gilt fьr den Namen „Spar- und
Darlehenskasse". .Sparkasse" dьrfen sich nur die цffentlich-rechtlichen
Sparkassen nennen.
Die Bezeichnung „Kapitalanlagegesellschaft" oder „Investmentgesellschaft"
oder eine Bezeichnung, in der das Wort „Kapitalanlage" oder .Investment"
oder „Investor" oder „Invest" allein oder in Zusammensetzung mit anderen
Worten vorkommt, dьrfen in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung
des Geschдftszweckes oder zu Werbezwecken nur von
Kapitalanlagegesellschaften und von auslдndischen Investmentgesellschaften
gefьhrt werden (InvestmentG).
3.2 Kreditinstitute nach dem KWG sind: „Unternehmen, die Bankgeschдfte
betreiben, wenn der Umfang dieser Geschдfte einen in kaufmдnnischerweise
eingerichteten Geschдftsbetrieb erfordert."
Bankgeschдfte sind:
1. Einlagengeschдft. Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rьcksicht
darauf, ob Zinsen vergьtet werden.
2. Kreditgeschдft. Gewдhrung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (u.a.).
3. Diskontgeschдft. Der Ankauf von Wechseln und Schecks.
4. Effektengeschдft. Anschaffung und VerдuЯerung von Wertpapieren fьr
andere. 5. Depotgeschдft. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren fьr
andere.
6. Investmentgeschдft. Geschдfte der Kapitalanlagegesellschaften (Ausgabe von Investmentanteilen und Anlage des Gegenwertes in Wertpapieren),
7. Das Darlehenserwerbsgeschдft. Das Eingehen der Verpflichtung,
Darlehensforderungen vor Fдlligkeit zu erwerben (z.B. Revolving-
Schuldschein-Darlehen, Pensionsgeschдft).
8. Garantiegeschдft. Ьbernahme von Bьrgschaften, Garantien und sonstigen
Gewдhrleistungen fьr andere.
9. Girogeschдft. Durchfьhrung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des
Abrechnungsverkehrs.
3.3 Das Bundesaufsichtsamt fьr das Kreditwesen in Berlin ьbt die
Bankenaufsicht aus. Es kann gegen MiЯstдnde im Kreditwesen vorgehen.
Solche MiЯstдnde sind Vorgдnge, die:
• die Sicherheit der den Banken anvertrauten Vermцgenswerte gefдhrden kцnnen;
• die ordnungsgemдЯe Durchfьhrung der Bankgeschдfte beeintrдchtigen;
• erhebliche Nachteile fьr die Gesamtwirtschaft herbeifьhren kцnnen.
Das Bundesaufsichtsamt stellt ferner die Grundsдtze fьr die Liquiditдt und
das Eigenkapital der Banken auf und ist der Empfдnger der - den Banken
vorgeschriebenen - Anzeigen und Meldungen.
Die Bundesbank ist in starkem MaЯe in die Bankenaufsicht eingeschaltet
(Empfang von Meldungen: GroЯkredite, Millionenkredite usw.). Sie
unterrichtet das Bundesaufsichtsamt bei bedenklichen Feststellungen und
veranlaЯt es zum Eingreifen.
Zur Grьndung einer Bank ist die schriftliche Genehmigung des
Bundesaufsichtsamts notwendig. Die „Zulassung zum Geschдftsbetrieb" kann
nur versagt werden, wenn
• ausreichendes haftendes Eigenkapital fehlt;
• persцnliche Unzuverlдssigkeit des Antragstellers gegeben ist;
• Inhaber oder Geschдftsleiter nicht die fachliche Eignung besitzen;
• ein Kreditinstitut nur durch einen Geschдftsfьhrer allein verantwortlich gefьhrt werden soll (Vieraugenprinzip).
Das Bundesaufsichtsamt kann die Abberufung eines Geschдftsleiters
verlangen, wenn dieser vorsдtzlich oder fahrlдssig gegen die Bestimmungen
des KWG verstoЯen hat und trotz Verwarnung dieses Verhalten fortsetzt. Die
Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschдften kann vom Bundesaufsichtsamt
zurьckgenommen werden.
Jetzt ware es auch wьnschenswert zu betrachten wie diese Prinzipien in der
Praxis gelten.
4.Sparkasse Worms.
Die Sparkasse Worms ist eine gemeinnьtzliche, mьndelsichere, rechtsfдhige
Anstalt des цffentlichen Rechts. Fьr ihre Verbindlichkeiten haftet der
“Zweckverband Sparkasse Worms”. Mitglieder des Lдnder ьbergreifenden
Zweckverbandes sind die Stadt Worms, der Landkreis Alzey-Worms sowie der “Sparkassen-Zweckverband Mittelzentrum Ried”, gebildet von den sьdhessischen Kommunen Lampertheim, Bьrstadt, Biblis und GroЯ-Rohrheim.
Die Sparkasse Worms ist durch den Sparkassen- und Giroverband Rheinland-
Pfalz Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V.
4.1 Geschдftsentwicklung
Nach der weltweiten Schwдche im Winterhalbjahr 1998/1999 gewann die
Konjunktur in Deutschland seit Sommer 1999 merklich an Schwung. Fьr den
konjunkturellen Auftrieb sorgten in erster Linie die wieder anziehenden
Exporte.
Die Binnennachfrage erwies sich ьber das ganze Jahr hinweg stabil. Dies
gilt sowohl fьr den privaten Verbrauch als auch fьr die
Investitionstдtigkeit der Unternehmen. Alles in allem fiel das
Wirtschaftswachstum trotz der spьrbaren Erholung im Jahresverlauf im
Jahresdurchschnitt in Deutschland mit 1,4% des Bruttoinlandsprodukts
deutlich niedriger aus als im Jahr zuvor (+ 2,2%).
Infolge der konjunkturellen Schwдche im ersten Halbjahr verbesserte sich
die Lage am Arbeitsmarkt mit 4,1 Millionen Arbeitslosen im
Jahresdurchschnitt (10,5%) nicht merklich.
Die Einkommen der privaten Haushalte erhцhten sich durch die Senkung des
Eingangssteuersatzes, die Erhцhung des Grundfreibetrages und die Anhebung
des Kindergeldes. Gleichzeitig schmдlern seit dem Frьhjahrsteigende
Energiepreise und die Цkosteuer die Realeinkommen der Verbraucher.
Вie Europдische Zentralbank nahm im April 1999 den Zinssatz fьr die
Hauptrefinanzierungsgeschдfte von 3% auf 2,5% zurьck, revidierte diesen
Schritt allerdings im November.
4.2 Passivgeschдft
Im Berichtsjahr 1999 konnte mit einer Zunahme der Gesamteinlagen um 75,3
Mio. DM auf 2.693,3 Mio. DM ein positives Ergebnis erzielt werden. Die
Spareinlagen stiegen um 68,1 Mio. DM auf 1.547,4 Mio. DM. Hier waren
aufgrund der fьr Kunden lukrativen Konditionen Geldmarktkonto und das
Zuwachssparen besonders gefragt.
Bei den Sparkassenwertpapieren war ein leichter Rьckgang von 20,2 Mio. DM
auf jetzt 535,8 Mio. DM zu registrieren. Die Ursache lag in dem weiterhin
niedrigen Zinsniveau und dem deutlich gestiegenen Interesse nach
Anlageformen im Fondsgeschдft.
Bei den befristeten Einlagen war ebenfalls ein leichter Rьckgang
festzustellen. Die Bestдnde reduzierten sich um 9,6 Mio. DM auf 131,4 Mio.
DM.
Umso stдrker stiegen die Sichteinlagen im vergangenen Jahr an. Ein Plus von
37,0 Mio. DM auf 478,7 Mio. DM war u.a. auf die Guthabenverzinsung auf den
Girokonten mit Paketpreismodellen, insbesondere auf den Giro-Goldkonten, zurьckzufьhren.
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