Definition der Valenz
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H. Brinkmann bezieht im Anschluβ an Tesniere L. nur die Aktanten, nicht die Adverbiallbestimmungen in die Valenz ein, obwohl auch diese Adverbiallbestimmungen im deutschen satz strukturell notwendig sein können. Sätze wie „Er legt das Buch auf den Tisch“ oder „Berlin liegtan der Spree“ können nicht um die Umstandsbestimmung reduziert werden, ohne daβ sie ihren Charakter als Satz verlieren.
Bei J. Erben taucht der Valenzbegriff unter dem Terminus „Wertigkeit“ auf. Für ihn bildet das Verb im deutschen Satz den charakterischen Aussagekern. Von diesem Aussagekern hängt es wesentlich ab, welche und wieviel Ergänzungsbestimmungen mit dem Verb auftreten.
J. Erben erhält im Resultat seiner Aufgliederung vier Grundmodelle der Sätze, entsprechend den ein- zwei- drei- und vierwertigen Verben.
Im Unterschied zu Tesniere und Brinkmann sieht Erben als Ergänzungsbestimmungen des Verbes nicht nur Subjekte, sondern auch Prädikativa, notwendige Präpositiionalobjekte und Adverbialbestimmungen an.
P. Grebe[9] , D. Schulz, H. Griesbach, die das verb als Organisationszentrum des Satzes betrachten, unterschieden obligatorische Prädikatsergänzungen und freie Angaben, die in Satz weggelassen werden können.
Zu den Prädikatsergänzungen gehören auch verschiedene syntaktisch obligatorische Adverbialbestimmungen: z.B. Mein Freuend wohnt in einem Hotel; das Fest dauerte bis zum Morgen; das Feuer entstand durch Leichtsinn: Diese Adverbialen sind obligatorische Mitspieler des Verbs.
Sie können nicht weggelassen werden, weil diese sätze dann ungrammatisch werden. Freie Angaben umgekehrt können eliminiert werden, wobei der Satz grammatisch richtig bleibt. Z.B. Ich will in Berlin einen Freund besuchen;
W.G. Admoni[10] spricht von der Valenz als von der Fügungspotenz, die allen Redeteilen eigen ist und unter dem Einfluβ des Kontextes und der Situation teilweise aktualisiert wird. Diese Potenzen ‚schlummern“ im Redeteil und werden im konkreten Redeprozeβ zum Leben erweckt.
W.G. Admoni unterscheidet obligatorische und fakultative Fügungspotenzen: „Einige Beziehungen sind obligatorisch, d.h. ohne an ihnen teilzunehmen, kann die Wortart überhaupt im Satz nicht erscheinen. Die anderen sind fakultativ, d.h. der Redeteil kann sie auch entbehren“[11] .
So ist die Beziehung des attributeven Adjektivs zum Substantiv obligatorisch, weil ein Attribut im Satz ohene Substantiv nicht stehen kann. Die Beziehung des Substantivs zum attributiven Adjektiv ist dagegen fakultativ, denn das Substantiv kann in der Rede auch ohne das attributive Adjektiv gebraucht werden. Z.B. Das [kein] Mädchen begann zu weinen.
Auf solche weise berühren sich die Begriffe „obligatorisch“ und „fakultativ“ mit den Begriffen „abhängig“ und „dominierend“. Die Beziehungen des „abhängigen“ Redeteils zum dominierenden ist für Admoni „obligatorisch’. Die Beziehung des „dominierenden“ Glieds zum „abhängigen“ kann jedoch sowohl „fakultativ“ als auch „obligatorisch“ sein.
Es hängt für Admoni von semantischen Gründen ab[12] . Was Admoni unter obligatorischen und fakultativen Fügungspotenzen versteht, wird am greifbarsten in seiner Beshreibung der Fügungspotenzen des Substantivs im Akkusativ[13] .
In diesem Fall sind für W.Admoni jene Fügungspotenzen obligatorisch, die der Akkusativ zu den ihm übergerdneten Gliedern hat (vor allem zum Verb, zum Adjektiv und zu bestimmten Präpositionen), zu Gliedern, von deren er syntaktisch abhängig ist.
Als fakultativ erscheinen die Fügungspotenzen, die der Akkusativ zu den ihm untergeordneten Gliedern hat (vor allem zu Attributen und Pronomina), die vom Akkusativ syntaktisch abhängig sind. G.Helbig verlangt den Anwendungabereich der Termini „Fügungspotenzen“ und „Valenz“ klar zu trennen. Der Terminus „Fügungspotenzen“ kann als Oberbegriff gelten.
Von G.Helbig wird die Valenz vorwiegend als syntaktisches Phänomen betrachtet. Er hält das Verb für das syntaktische Zentrum des Satzes, an das bestimmte Aktanten gebunden sind.
G.Helbig versteht unter Valenz die Fähigkeit des Verbs, bestimmte Leerstellen im Satz zu eröffnen, die durch obligatorische oder fakultative Aktanten zu besetzen sind[14] .
G.Helbig unterscheidet 3 Arten der Satzglieder:
Obligatorische Aktanten Aktanten sind Valenzgebundene Glieder
Fakultative Aktanten
Freie Angaben nicht Valenzgebunden, sie können beliebig, hinzugefügt und weggelassen werden.
Die Aktanten sind im Stellenplan des Verbs vorgesehen und zahlenmäβig begränzt fakultative Aktanten sind unter bestimmten Bedingungen weglaβbar, sie werden stets mitgedacht, aber oblegatorische Aktanten können nicht eliminiert werden.
Interessant ist die Konzeption, die von K.-E. Sommerfeld und H. Schreiber vertreten ist. Sie unterscheiden 3 Arten der Valenz[15] .
Die logische Valenz (in der Begriffstruktur). Unter der logischen Valenz werden begriffliche Relationen verstanden. Auf Grund dieser Valenz unterscheidet man begrifflich angelegte und begrifflich nicht angelegte Partner des Wortes. Z.B. „ein grüner Baum“, aber „eine gratze“.
Die semantische Valenz. (konkrete sprachliche Struktur) Hierunter ist die Tatsache zu verstehen, daβ bestimmte Wörter bestimmte Partner verlangen. Diese Partner müssen bestimmte Bedeutungselemente besitzen, um eine Verbindung eingehen zu können. Und über diese Bedeutungselementeverfügt nicht nur das Verb, sondern auch andere Wortarten.
Die syntaktische Valenz (konkrete sprachliche Struktur). Unter der syntaktischen Valenz wird die Tatsache verstanden, daβ die Valenzträger auf grund ihrer kategorialen Angehörigkeit und auf Grund ihrer Verbindungsmittel syntaktische Rolle der Mitspieler und ihre morphologische Struktur der Mitspieler bestimmten[16] z.B. Das Verb „danken“ fordert 3 Aktanten:
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